Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzstück von Oberlaa!
Dieser stilvolle Neubau in Oberlaa bietet Ihnen ein einzigartiges Wohnerlebnis. Genießen Sie die Vorzüge einer modernen Architektur, eines energieeffizienten Heizsystems und großzügigen Außenflächen, die zum Entspannen einladen.
7 Wohneinheiten:
Ihre neuen vier Wände im Überblick:
Ausstattung im Detail:
Fußbodenheizung in den gesamten Wohnungen mit Einzelraumsteuerung
Wohnungen mit Garten:
Einfriedung durch einen Metallstabzaun
Nähere Details zu Top 2 - Erdgeschoss+Dachgeschoss:
Anbindung:
Freizeitmöglichkeiten:
Das Freizeitangebot in und um Oberlaa lässt kaum Wünsche offen. Großzügige Grünflächen, malerische Parks und vielfältige Sport- und Kulturangebote laden zu einer aktiven und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung ein. Ob entspannte Spaziergänge, sportliche Aktivitäten oder kulturelle Events – die Umgebung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um den Alltag abwechslungsreich und erholsam zu gestalten.
Die attraktive Lage, die hohe Wohnqualität und die moderne Ausstattung machen dieses Neubauprojekt zu einer äußerst gefragten Wohnmöglichkeit.
Die Wohnungen werden ausschließlich zum Kauf zur Verfügung stehen! Der Baustart ist bereits erfolgt, die voraussichtliche Fertigstellung wird im Frühjahr 2026 sein. Die Wohnungen werden bereits während der Bauphase auf Basis des Bauträgervertragsgesetzes verkauft.
Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung!
Bei den Bildern handelt es sich ausschließlich um Renderings oder Werbebilder. Es gibt keinen Anspruch auf eine tatsächliche Ausstattung bzw. Darstellung.
Ausstattung gemäß Baubeschreibung (die dargestellte Möblierung ist nicht Bestandteil des Lieferumfanges und dient nur als Einrichtungsvorschlag). Alle dargestellten Gegenstände haben symbolhaften Charakter. Druck- und Satzfehler, sowie Irrtümer und baulich bedingte Änderungen vorbehalten. Die Wohnungsgrößen sind Circa-Angaben und können sich durch die Detailplanung geringfügig ändern. Auch eventuelle Preisänderungen behält sich der Errichter vor. Maßgeblich ist in jedem Fall der Kaufvertrag.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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