Der Immobilienkaufvertrag gilt als juristisches Grundelement für jeden Kauf und Verkauf einer Immobilie. Ohne ihn kann das Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen werden. Es gibt daher vieles zu beachten: Welche Bestandteile muss mein Kaufvertrag für Immobilien beinhalten? Macht es einen Unterschied, ob ich Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer bin? Muss der Vertrag notariell beglaubigt sein?
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie sie sich ideal für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrages vorbereiten können, welche Tipps für Immobilienkaufverträge es gibt und wie sich rechtlich am gründlichsten absichern.
Der Immobilienkaufvertrag muss alle rechtlich relevanten Informationen beinhalten die direkt mit dem Immobilienkauf in Verbindung stehen. Für die Vertragsanfertigung wird es empfohlen sich von professioneller Seite beraten zu lassen. Denn je genauer der Kaufvertrag einer Immobilie aufgesetzt wird, desto klarer ist er für alle Vertragsparteien und Missverständnisse und Streitigkeiten können dadurch umgangen werden.
Folgende Grundbestandteile sollte der Kaufvertrag enthalten:
Als Immobilienkäufer sollte man sich genau mit dem Kaufvertrag auseinandersetzen:
Auch als Immobilienverkäufer kann man sich optimal auf den Verkauf vorbereiten:
Ob für den Kaufvertrag ein Notar oder ein Rechtsanwalt nötig ist, kann ganz klar beantwortet werden.
Ja, der Immobilienkaufvertrag muss in jeden Fall von einem Notar oder einer Notarin öffentlich bei einem Bezirksgericht beglaubigt werden. Für die Aufsetzung des Vertrages ist grundsätzlich kein Rechtsanwalt oder Notar nötig, es wird aber empfohlen, da ein kompetentes Auge Missverständnissen und Streitigkeiten vorbeugt. Mit unserem digitalen Kaufvertragsservice in Kooperation mit Advoodle können Sie die Transaktion Ihres Objektes ganz unkompliziert online abwickeln – Rechtsberater stehen Ihnen während des Prozesses jederzeit für Fragen zur Verfügung.
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