8843 St. Peter am Kammersberg
Dieses Grundstück befindet sich in einer Bilderbuchlage mit Blick auf die Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg. Der Ort St. Peter befindet sich nördlich des Murtals auf einer Seehöhe von 850 Metern.
Die Gemeinde umfasst knapp 2.000 Einwohner und bietet zu einem intakten Gemeindeleben auch eine ausreichende Infrastruktur. Vom Hausarzt, Zahnarzt, Bank und weiteren Gewerben findet man im Bildungsbereich auch alles bis zur Neuen Mittelschule direkt im Ort St. Peter vor.
Zum naturbelassenen Umfeld und der schönen Berge gibt es auch diverse Freizeiteinrichtungen und Betätigungsmöglichkeiten. Im Winter sind mit dem Kreischberg und dem Lachtal etwa in der Mitte von 2 Top-Skigebieten!
Das Grundstück – vollwertiges Bauland
Das Grundstück befindet sich an einem erhöhten Südhang mit leichter bis mittlerer Neigung. Die Lage ist absolut sonnig, erholsam ruhig und das mit einem guten Zugang zum Ortszentrum.
Das Grundstück befindet sich in erster Reihe. Davor befindet sich eine ausgedehnte grüne Wiese bevor einem der Ort St. Peter und ein herrlicher Ausblick über das Katschtal zu Füßen liegt.
Die Zufahrt bis zur Einfahrt in die Wohnsiedlung erfolgt über die Gemeindestraße. Der Siedlungsweg ist anteilig an die Grundstückseigentümer aufgeteilt und wird im Zuge eines Kaufs mitübertragen.
Dieses schöne Baugrundstück ist bereits durch Strom, Ortswasserleitung, Kanal, Oberflächenwasser und Lichtwellenleiter aufgeschlossen.
Die Widmung als allgemeines Wohngebiet bietet größtmögliche Flexibilität in der Nutzung (Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz, Vermietung ihrer privaten Liegenschaft)! Es gibt keine behördlichen Einschränkungen!
Im Falle des Zweitwohnsitzes ist mit einer Leerstehungsabgabe und Zweitwohnsitzabgabe zur rechnen.
Das Grundstück befindet sich in keiner Gefahrenzone und ist nach Abfrage im Umweltbundesamt weder im Verdachtsflächenkataster noch im Altlastenatlas verzeichnet.
Weitere Informationen
Allgemeine Wohngebiete: Das sind Flächen, die vornehmlich für Wohnzwecke bestimmt sind, wobei auch Nutzungen zulässig sind, die den wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner von Wohngebieten dienen (z. B. Verwaltung, Schulen, Kirchen, Krankenanstalten, Kindergärten, Garagen, Geschäfte, Gärtnereien, Gasthäuser und sonstige Betriebe aller Art), soweit sie keine dem Wohncharakter des Gebietes widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft verursachen. STRoG
Diese herrlich gelegene Grundstück kann mit allen Vorzügen sofort übernommen werden!
Erfolgshonorar: 3% vom Kaufpreis zzgl. 20 % MwSt.
Auskünfte: sREAL wohn² Center Oberes Murtal - Murau
8850 Murau, Schillerplatz 4 - 6
Herr Stefan Petzl
Immobilienfachberater
Büro: 05 0100 - 26435
Mobil: 05 0100 6 - 26435
Fax: 05 0100 9 - 26435
E-Mail: stefan.petzl@sreal.at
Internet: www.sreal.at
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