Die Lage:
Pinkafeld ist je ca. 1 Fahrstunde (PKW) von Wien & Graz entfernt und verfügt über einen "A2 Südautobahn" Zubringer.
Zudem gibt es eine ideale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz! (z.B. die Linie G1/B01 nach Wien)
Die Lage der Immobilie in der Schulstadt Pinkafeld, inmitten eines wirklich schönen Wohngebietes, ist ausgezeichnet!
Alles was Sie im Alltag an Infrastruktur benötigen - wie z.B. diverse Supermärkte, Baumarkt, Drogeriemarkt, Kindergarten/Hort, Volksschule, NMS, Berufsschule, HTL, FH Burgenland/Campus Pinkafeld, Apotheke, Ärztezentrum, Banken, Post, Tankstellen, Flugplatz (Segelflug Sportfliegerclub) etc. - ist im Umfeld vorhanden!
Aufgrund der im Nahbereich angesiedelten Grün-/Freiflächen und der zahlreichen Sport- & Freizeiteinrichtungen (Freibad, Tennisplätze, Fitnesscenter, Fußballverein, Hallenbad, Eislaufplatz etc.) wird Ihnen ein größtmögliches Maß an Lebensqualität zu Teil!
Die Bezirkshauptstadt Oberwart, welche in nur ca. 10 Minuten Fahrzeit erreicht werden kann, wartet mit Einkaufszentren wie z.B. dem "EO Center & dem EO Park" auf. Hier sind ebenso das neu eröffnete Krankenhaus, diverse Fachärzte, ein Polytechnikum, eine Berufsschule, die HBLA, die Handelsakademie, ein zweisprachiges Bundesgymnasium und weitere Infrastrukturen angesiedelt.
Das „GYM-Oberschützen“ und das Wimmer Gymnasium sind ca. 8 km (8 Fahrminuten) entfernt.
Die überregional bekannte Thermenregion Bad Tatzmannsdorf mit diversen Wellness-/Sport- & Gesundheitseinrichtungen (AVITA Therme, das Reiters Golf Resort, die Lauf- und Walkingarena, Finnenbahn im Kurpark, Heilwasser Lehrpfad etc.) erreicht man ebenso in ca. 10 Minuten Fahrzeit.
Das Grundstück:
Das Baugrundstück ist leicht geneigt und ist 672 m² groß, die Breite beträgt lt. Messung aus dem GIS System ca. 18,5m.
Der Baugrund ist zur Gänze als "BW Bauland Wohnen" gewidmet.
Eine Zufahrt ist über "öffentliches Gut" gegeben.
Ein direkt angrenzendes und nahezu gleich großes Baugrundstück (Objekt Nr. 960/71443) kann zum Preis von 65,- Euro/m² dazugekauft werden.
§ 2 Bebauungsweise - offen und halboffene Bauweise
§ 3 Baulinie - Die vordere Baulinie wurde im Abstand von mindestens 5m von der Straßenfluchtlinie festgelegt, die hintere Baulinie 3m von der hinteren Grundstücksgrenze. In Ausnahmefällen können - wenn im betroffenen Straßenzug schon Gebäude vorhanden sind, welche andere Abstände der vorderen Baulinie zur Grundgrenze haben - diese geändert werden. Eine dementsprechende Festlegung der vorderen Baulinie ergibt sich je nach Anlassfall und wird von der Baubehörde festgelegt. Untergeordnete Bauwerke wie Carport oder Garagen sind auch im Vorgartenbereich zulässig.
§ 4 Gebäudehöhe - zulässig sind unterkellerte, maximal zweigeschossige Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoß. Das Kellergeschoß ist so auszuführen, das mindestens die Hälfte des Volumens unter der Oberfläche des natürlichen (bestehenden) Geländes liegt.
§ 5 Allgemeine Bestimmungen über die äußere Gestaltung der Gebäude - Geltungsbereich C
Diese Bestimmungen liegen vor und können gerne übermittelt werden!
Info der Gemeinde und Baubehörde:
Bezüglich der Kanalanschlussgebühr gilt das Bgld. Kanalanschlussgesetz, es gibt einen "m² Berechnungsschlüssel" bei dem einerseits die bebaute Fläche und andererseits die Nutzfläche inkl. Außenmauern berechnet wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne übermitteln wir Ihnen ein Immobilienangebot inklusive einen jeweiligen Kataster-/Flächenwidmungsplan exakten zur Adressverifizierung! Senden Sie uns hierzu bitte eine Anfrage, welche Ihre persönlichen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und Emailadresse) enthält!
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