Sie möchten als Nicht-Österreicher eine Immobilie in Österreich kaufen? Als EU-Bürger spielt Ihr Herkunftsland keine Rolle. Denn EU-Bürger können unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger Immobilien in Österreich erwerben.
Der Immobilienerwerb in Österreich unterliegt allerdings den Grundverkehrsgesetzen der jeweiligen Bundesländer – in jedem Bundesland gelten also andere Bestimmungen für den Kauf einer Immobilie.
In manche Bundesländern wird der Immobilienkauf nur einem Genehmigungsverfahren und einer Überprüfung unterzogen. Andere Bundesländer sehen für jeden Immobilienerwerb ein verwaltungsbehördliches Verfahren vor.
In jedem Fall gilt aber: für Zweitwohnsitze gibt es in fast jedem Bundesland bestimmte Gebiete, die nicht für Ferienhäuser und Ferienwohnungen genutzt werden dürfen. Diese Gebiete werden von der regionalen Raumplanung festgelegt. Grundsätzlich sind die Bestimmungen für Zweitwohnsitze im Westen Österreichs strenger als die Zweitwohnsitzregelungen im Osten.
Wir unterstützen Sie natürlich auch gerne auf der Suche nach Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung.
Sie haben rechtliche Fragen rund um den Immobilienerwerb in Österreich? Wie beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Termin, gerne auch telefonisch unter T +435010026200.
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