Der Umzug in eine neue Wohnung ist ein aufregendes Ereignis, aber gleichzeitig auch mit viel Stress verbunden. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsübergabe für beide Parteien so reibungslos wie möglich abläuft. Ein Wohnungsübergabeprotokoll spielt dabei eine zentrale Rolle. Alle Infos darüber, was ein Übergabeprotokoll für Wohnung oder Haus beinhalten sollte und worauf Sie noch achten können, finden Sie hier!
Wohnungsübergabeprotokoll: Was ist das überhaupt? / Vorteile eines Übergabeprotokolls für Vermieter:innen und Mieter:innen / Wohnungsübergabeprotokoll: Das sollte drinstehen / Darauf sollte bei Schlüsselübergabe geachtet werden / Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben aber Schaden übersehen – was jetzt?
Egal, ob Sie eine Immobilie vermieten oder eine Wohnung mieten wollen – Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Muss. Es ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand einer Wohnung bei der Übergabe von Vermieter:innen an Mieter:innen oder umgekehrt festhält. Es dient dazu, etwaige Schäden oder Mängel zu dokumentieren, um so beide Parteien vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Dabei treffen sich Vermieter:in und Mieter:in zur Wohnungsübergabe und sehen sich – am besten bei Tageslicht – alle Räume an. Alle Auffälligkeiten, Zählerstände und übergebene Schlüssel werden notiert.
Sie stellen sich nun die Frage, was in solch einem Übernahmeprotokoll stehen soll? Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die den genauen Inhalt dieses Dokuments regeln. Daher haben Sie die Freiheit, diesen selbst zu wählen – sofern diese dem österreichischen Mietrecht entsprechen. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch einige wichtige Punkte herauskristallisiert, die in einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein sollten:
Handelt es sich bei dem zu übergebenden Objekt um ein Haus statt einer Wohnung, steht die Frage im Raum, ob Unterschiede in der Erstellung des Übergabeprotokolls bestehen. Grundsätzlich bleibt der Ablauf der Übergabe und der Aufbau des Dokuments gleich. Falls jedoch ein Garten oder eine Gartenhütte vorhanden ist, sollten diese ebenfalls in das Übergabeprotokoll für das Haus mitaufgenommen werden.
Um Ihnen die Erstellung des Übergabeprotokolls zu erleichtern, haben wir hier ein paar Tipps für Sie:
Die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist im Vergleich zum Immobilienkaufvertrag keine Pflicht. Es ist aber für beide Parteien ein rechtsgültiges Dokument, welches bei Streitigkeiten zum Einsatz kommen kann. Das Protokoll legt außerdem fest, wer für welche Schäden verantwortlich ist. Das beinhaltet auch, welche Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten wann durchgeführt werden müssen.
Durch die ordnungsgemäße Dokumentation bereits vorhandener Schäden werden Mieter:innen vor unberechtigten Forderungen geschützt. So kann auch für eine gerechte Kautionsrückzahlung gesorgt werden.
Dank des Wohnungsübergabeprotokolls können Vermieter:innen nachweislich den Zustand des Mietobjektes dokumentieren. So ist es möglich, Mieter:innen Schäden in Rechnung stellen, welche nicht durch normale Abnutzung entstanden sind. Außerdem haben sie den aktuellen Zustand der Wohnung im Blick und können besser einschätzen, wann Renovierungen notwendig sein werden.
Nicht alle Mängel sind auf einem Blick ersichtlich. Achten Sie beim Ausfüllen des Wohnungsübergabeprotokolls auf folgende Punkte:
Info: Die Wohnung muss bei Mietende in einem vergleichbaren Zustand wie bei Mietbeginn übergeben werden. Mieter:innen haften nicht für übliche Gebrauchsspuren, die während der Mietzeit entstehen, da diese durch den Mietzins abgegolten sind.
Wurden alle relevanten Punkte überprüft, kann die Schlüsselübergabe erfolgen. Achten Sie darauf, dass die richtige Anzahl der übergebenen Schlüssel unter dem Punkt Schlüsselübergabe im Protokoll vermerkt wird. Hilfreich ist dabei auch die Benennung – wie etwa Haustürschlüssel, Briefkastenschlüssel oder Garagenschlüssel.
Wurde das Übergabeprotokoll der Wohnung bereits von beiden Parteien unterzeichnet, ist es geltend. Wurden Schäden übersehen, ist zwischen leicht erkennbaren Mängeln und verdeckten Mängeln zu unterscheiden.
Sind leicht erkennbare Schäden übersehen worden, ist es kaum möglich, sich im Nachhinein zu beschweren. So können Mieter:innen bei Auszug für etwaige Schäden belangt werden, die schon bestanden haben aber nicht im Übergabeprotokoll der Wohnung vermerkt wurden. Übersehen hingegen Vermieter:innen bei Auszug einen leicht erkennbaren Schaden und hält ihn nicht im Wohnungsübergabeprotokoll fest, kann dafür in der Regel keinen Schadensersatz mehr gefordert werden.
Kann der übersehene Mangel als verdeckt eingestuft werden, ist Handeln angesagt: Sowohl Mieter:in als auch Vermieter:in müssen die jeweils andere Partei umgehend über den entdeckten Mangel informieren. Weigert sich die Partei, die den Mangel zu verschulden hat, den Schaden zu reparieren oder dafür aufzukommen, kann die andere Partei im schlimmsten Fall den Weg über das Gericht gehen.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll hat also viele Vorteile. Sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen sind damit auf der sicheren Seite und können sich vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Wenn Sie eine Wohnung mieten oder vermieten wollen: Legen Sie ein Übergabeprotokoll an. Außer Zeit kostet Sie es nichts und Sie können eine Menge Stress schon im Vorhinein vermeiden.
Beim Immobilienverkauf mit Makler:innen übernehmen diese die Erstellung eines Übergabeprotokolls für Sie.
Haben Sie Fragen zum Thema Wohnungsübergabe? Wenden Sie sich gerne an einen unserer Immobilienexperten!
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