Sie haben eine Wohnung gekauft oder eine Immobilie geerbt, wollen aber selbst nicht darin wohnen? Dann ist das Vermieten dieser Wohnung die naheliegendste Option. So kann der vorhandene Wohnraum genutzt werden und Sie haben die Möglichkeit, sich ein passives Einkommen zu erwirtschaften.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie beim Vermieten in Österreich beachten sollten, welche Rechte und Pflichten bestehen und welche durch die Mieteinnahmen anfallenden Steuern entrichtet werden müssen.
Inhaltsverzeichnis:
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Wohnung zu vermieten, gibt es einige Dinge zu klären, bevor sie sich auf die Suche nach Mieter:innen machen:
Sollten Unsicherheiten bei der Beantwortung dieser Fragen entstehen, können wir Ihnen bei einem Beratungsgespräch zu Seite stehen und Sie auch bei allen weiteren Schritten zur Vermietung Ihrer Wohnung unterstützen.
Sind obige Fragen beantwortet, gilt es, die richtigen Mieter:innen für Ihre Wohnung zu finden. Wenn Sie sich selbst auf die Suche machen, können Sie auf klassische Weise in Zeitungen oder zeitgemäßer auf Online-Plattformen inserieren. Gerne unterstützen Sie die Immobilienmakler:innen von s REAL bei der Suche nach dem idealen Mieter oder der idealen Mieterin und übernehmen für Sie Besichtigungstermine.
Haben Sie potenzielle Mieter:innen gefunden? Dann sollten diese hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit geprüft werden. Damit soll herausgefunden werden, ob sie in der Lage sind, die geforderte Miete pünktlich und regelmäßig zu überweisen. Dies kann mittels Einkommensnachweis oder einer Bescheinigung durch den vorherigen Vermieter erfolgen
Als Vermieter:in haben Sie in Österreich folgende Rechte:
Wo Rechte sind, da sind meistens auch Pflichten zu finden. So auch bei Vermieter:innen. Die wichtigsten Pflichten beim Vermieten in Österreich sind:
Wenn Sie eine Wohnung vermieten, sind Steuern und dessen Bezahlung ein unumgängliches Thema. Die Höhe dieser hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. Zu Beginn muss zwischen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer unterschieden werden.
Die zu zahlende Einkommenssteuer hängt vom persönlichen Steuersatz der vermietenden Person ab. Das bedeutet: Liegt das Gesamteinkommen unter 11.000 Euro im Jahr, sind auch auf Einnahmen durch Vermieten keine Steuern zu bezahlen. Sind die Gesamteinnahmen darüber, kann der Steuersatz je nach Einkommenshöhe zwischen 25 und 55 Prozent liegen.
Die Umsatzsteuer müssen Sie erst dann entrichten, wenn Ihre Mieteinnahmen eine Höhe von 35.000 Euro jährlich überschreiten. Denn ab diesem Grenzwert gelten Sie nicht mehr als Kleinunternehmer:in und sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Handelt es sich bei den vermieteten Immobilien um Wohnimmobilien fallen 10 Prozent Umsatzsteuer an. Vermieten Sie aber eine gewerbliche Fläche, liegt der Steuersatz bei 0 Prozent, kann aber auf 20 Prozent werden, wenn an ein Unternehmen vermietet wird, das zumindest 95 % vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze erwirtschaftet.
Als Vermieter:in haben Sie die Möglichkeit verschiedene Kosten steuermindernd abzusetzen. So können Sie die Steuerlast um ein gutes Stück reduzieren. Folgende Kosten können Sie angeben:
Da es hier unterschiedlichste Regelungen gibt, die für Laien oft schwer zu durschauen sind, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden. Mit dessen Hilfe können Sie sichergehen, dass Ihre Abgaben und Steuern in der korrekten Höhe bezahlt werden und Ihre absetzbaren Ausgaben geltend gemacht werden.
Bei Fragen rund um das Thema Vermieten wenden Sie sich gerne an unsere Immobilienexpert:in!
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