Neben dem eigentlichen Kaufpreis und der Miete für Immobilien fallen auch zusätzliche Kosten und Gebühren an, die leider oft vergessen werden. Auch bei einer Sanierung müssen Sie neben den Sanierungskosten noch mit zusätzlichen Ausgaben rechnen.
Egal, ob Sie ein Haus kaufen, eine Wohnung kaufen oder mieten, ein Grundstück kaufen oder eine Immobilie sanieren wollen – damit Sie bei Immobilienkauf und Miete oder bei der Sanierung nicht von den Nebenkosten überrascht werden, haben unsere Immobilienmakler:innen die wesentlichen Gebühren für Sie zusammengestellt.
Beim Immobilienkauf fallen für den Käufer, neben dem eigentlichen Kaufpreis, noch weitere nicht zu vernachlässigende Nebenkosten an. Miteinzuberechnen sind die Grunderwerbssteuer, die Grundbucheintragungsgebühr, die Kosten für die Vertragserrichtung, die Verwaltungsabgaben und die Maklerprovision.
Beim Kauf einer Immobilie in Österreich fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch viele weitere Nebenkosten an (Maklerprovision, Verwaltungsabgaben, etc.). Grundsätzlich kann man mit Nebenkosten in der Höhe von ca. 10 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Den größten Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf trägt in der Regel der Käufer (ca. 10 Prozent des Kaufpreises), sofern vertraglich nichts Anderes festgelegt wurde. Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) ist ausschließlich vom Verkäufer zu bezahlen.
Beim Verkauf einer Immobilie fällt für den Verkäufer die Immobilienertragssteuer an, sobald eine Immobilie gewinnbringend verkauft wird. Die Immobilienertragssteuer ist abhängig davon, wann das Haus erworben worden ist. Details finden Sie in unserer Übersicht zur Immobilienertragssteuer.
Je nachdem, wann eine Immobilie erworben wurde, variieren auch die Nebenkosten beim Immobilienverkauf. Die Immobilienertragssteuer beträgt bei Immobilien, die vor 2002 erworben wurden, 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses. Wurde eine Immobilie nach 2002 erworben, gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. Details im Bereich "Immobilienertragssteuer".
Die Nebenkosten beim Immobilienverkauf (Immobilienertragssteuer) müssen spätestens bis zum 15. des übernächsten Monats nach Erhalt des Verkaufserlöses über Finanzonline im Zuge der Steuererklärung vermerkt sein. Details finden Sie im Menü zur Immobilienertragssteuer.
Details zu allen Nebenkosten finden Sie in unserem Informationsblatt.
Sie haben Fragen zu den Nebenkosten beim Immobilienverkauf? Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne auch telefonisch unter T +435010026200.
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