Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die viele Vermieter:innen in Österreich verlangen. Sie dient als Absicherung für eventuelle Mietzinsrückstände oder Schäden an der Wohnung, die während der Mietzeit entstehen. Sollte es zu offenen Forderungen kommen, kann die Vermieter:in auf die Kaution zugreifen, ohne ein gerichtliches Verfahren abwarten zu müssen.
Ob eine Kaution gefordert wird, ist vertraglich zu vereinbaren. Weder Höhe noch Zahlungsart sind gesetzlich festgelegt. Die Kaution kann beispielsweise in bar, als Sparbuch oder durch eine Bankgarantie hinterlegt werden. Die genauen Bedingungen werden im Mietvertrag festgehalten.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution. Üblicherweise sind 3 Bruttomonatsmieten als Kaution gängig. Beträge von mehr als 6 Monatsmieten können in manchen Fällen als unzulässige Ablöse gelten und zurückgefordert werden. Eine höhere Kaution ist nur zulässig, wenn ein außergewöhnliches Sicherungsinteresse besteht, z. B. wenn wertvolle Einrichtungsgegenstände mitvermietet werden.
Der Zeitpunkt der Zahlung ist frei vereinbar. Experten empfehlen jedoch, die Kaution erst zu zahlen, wenn:
✓ der Mietvertrag unterschrieben ist
✓ die Wohnungsschlüssel übergeben wurden
Eine vorzeitige Zahlung kann dazu führen, dass bei einem geplatzten Mietvertrag um die Rückerstattung gestritten werden muss.
Mieter:innen können die Kaution in verschiedenen Formen hinterlegen:
Bargeld oder Überweisung: Der Betrag wird meist auf einem verzinsten Sparbuch hinterlegt.
Die Vermieter:in muss die Mieter:in darüber informieren, wie die Kaution angelegt wird. Falls eine andere Anlageform gewählt wird, muss sie gleich sicher und rentabel wie ein Sparbuch sein und vom Vermögen des Vermieters getrennt bleiben.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss die Vermieter:in die Kaution inklusive der entstandenen Zinsen zurückzahlen, wenn keine berechtigten Forderungen bestehen. Der Rückzahlungszeitraum ist gesetzlich nicht fixiert, sollte aber sofort oder innerhalb weniger Wochen erfolgen.
Falls die Vermieter:in offene Forderungen geltend macht, kann er den entsprechenden Betrag einbehalten. Dazu gehören:
Falls die Forderungen geringer sind als die Kautionssumme, muss die Vermieter:in die Differenz erstatten.
Falls die Vermieter:in die Kaution unberechtigt einbehält, kann die Mieter:in rechtliche Schritte einleiten:
Schlichtungsstelle für Mietrechtssachen kontaktieren
Das Gericht oder die Schlichtungsstelle klärt dann, ob und in welcher Höhe eine Kaution zurückgezahlt werden muss.
Falls die Immobilie verkauft oder die Vermieter:in wechselt, bleibt die Kaution weiterhin gesichert. Die neue Eigentümer:in tritt in den Mietvertrag ein und ist verpflichtet, die Kaution bei Vertragsende zurückzuzahlen.
Mieter:innen dürfen die Kaution nicht einfach zur Mietzahlung verwenden. Auch bei Mietzinsrückständen kann die Vermieter:in verlangen, dass die Kaution bis zum Mietende als Sicherheit bestehen bleibt. Eine Verrechnung erfolgt erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Ein durch eine Maklerin oder einen Makler vermitteltes Mietverhältnis bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Mietkaution. Eine Makler:in stellt sicher, dass Kautionsvereinbarungen rechtssicher und transparent gestaltet werden. Dadurch wird das Risiko von Streitigkeiten zwischen Mieter- und Vermieterpartei minimiert.
Zudem unterstützen Makler:innen beide Parteien bei der korrekten Anlage der Kaution und achten darauf, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Sie informieren darüber, welche rechtlichen Absicherungen bestehen und welche Optionen zur Hinterlegung der Kaution am besten geeignet sind. So wird ein fairer und sicherer Mietbeginn für alle Beteiligten gewährleistet.
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Die Mietkaution ist eine wichtige Absicherung für Vermietende, aber auch Mieter:innen sollten ihre Rechte kennen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Kautionsvereinbarungen immer klar im Mietvertrag geregelt sein. Falls Probleme auftreten, stehen Schlichtungsstellen und Gerichte als Anlaufstellen zur Verfügung.
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