Das gilt es beim Immobilienkaufvertrag zu beachten 

Der Immobilienkaufvertrag gilt als juristisches Grundelement für jeden Kauf und Verkauf einer Immobilie. Ohne ihn kann das Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen werden. Es gibt daher vieles zu beachten: Welche Bestandteile muss mein Kaufvertrag für Immobilien beinhalten? Macht es einen Unterschied, ob ich Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer bin? Muss der Vertrag notariell beglaubigt sein? 

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie sie sich ideal für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrages vorbereiten können, welche Tipps für Immobilienkaufverträge es gibt und wie sich rechtlich am gründlichsten absichern.

Bestandteile eines Immobilienkaufvertrages 

Der Immobilienkaufvertrag muss alle rechtlich relevanten Informationen beinhalten die direkt mit dem Immobilienkauf in Verbindung stehen. Für die Vertragsanfertigung wird es empfohlen sich von professioneller Seite beraten zu lassen. Denn je genauer der Kaufvertrag einer Immobilie aufgesetzt wird, desto klarer ist er für alle Vertragsparteien und Missverständnisse und Streitigkeiten können dadurch umgangen werden.

Folgende Grundbestandteile sollte der Kaufvertrag enthalten:

  • Vertragspartner – das sind alle jene am Immobilienkaufvertrag beteiligten Parteien. Es sollten ihre Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern und Staatsangehörigkeiten im Vertrag festgehalten werden. Ist eine der Vertragsparteien eine Firma so bedarf es auch der Firmenbuchnummer.
  • Vertragsgegenstand – das ist die Immobilie oder das Grundstück, worauf sich der Kaufvertrag bezieht. Der Vertragsgegenstand muss mit Adresse, Fläche, Flächenwidmungsplänen, Baubewilligungen und Entstehungsdatum genau beschrieben werden. Auch Mängelbeschreibungen gehören hier dazu!
  • Kaufpreis – damit meint man den Preis der Immobilie und allfällige Zahlungsvereinbarungen, Darlehen und Lasten.
  • Zeitpunkt der Haus - oder Wohnungsübergabe – dieser sollte mit dem Datum der Fälligkeit des Kaufpreises zusammenfallen. Das Eigentum der Liegenschaft geht jedoch erst mit dem Eintrag ins Grundbuch über.
  • Mögliche Rechte, Verbote oder Genehmigungen – wie Dienstbarkeiten, Wohn – und Mietrechte oder Wegerechte.
  • Informationen zu Rücktrittsbestimmungen und Gewährleistung
  • Aufsandungserklärung – das ist das schriftliche Einverständnis des Verkaufenden über die Eintragung im Grundbuch.
  • Gerichtsstandvereinbarung – damit ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit jenes Gerichtes gemeint, das in Fällen von Streitigkeiten zuständig ist.
  • Notarielle beglaubigte Unterzeichnung aller Vertragsparteien

Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer? – Tipps für Ihren Immobilienkaufvertrag 

Als Immobilienkäufer sollte man sich genau mit dem Kaufvertrag auseinandersetzen:

  • Zuallererst: Seien Sie sich sicher, dass sie eine große Auswahl hatten und das bestmögliche Objekt gefunden haben. Wir beraten Sie bei dieser Entscheidung, Selektieren für Sie im Vorhinein und vereinbaren Besichtigungstermine für Sie.
  • Werfen Sie vor Ihrem Kauf einen gründlichen Blick ins Grundbuch, es enthält alle nötigen Informationen darüber, wie die Immobilie belastet ist.
  • Eine Überprüfung der Mängel durch einen Sachverständigen wird in manchen Fällen auch empfohlen, je nach Alter und Zustand der Immobilie.
  • Wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschließen, lohnt es sich auch die Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne anzusehen. Dadurch erkennen Sie, wie die nebst gelegenen Grundstücke gewidmet sind und ob weitere Bebauungen in Zukunft geplant sind.
  • Veranlassen Sie eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dadurch kann das Grundstück nicht doppelt verkauft werden.
  • Als Käufer haben Sie das Recht bis spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin einen Entwurf des Kaufvertrages anzufordern.
  • Vergessen Sie nicht die Nebenkosten beim Immobilienkauf: Bei der Eintragung ins Grundbuch entstehen Gebühren, sowie bei der Grunderwerbssteuer und der notariellen Beglaubigung.

Auch als Immobilienverkäufer kann man sich optimal auf den Verkauf vorbereiten:

  • Wollen sie eine Immobilie verkaufen, ergeben sich zu Beginn viele Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt die Immobilie zu verkaufen? Wie findet man den passenden Käufer? Auf all diese Fragen haben wir die Antworten, vereinbaren sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns!
  • Halten Sie einen Energieausweis, einen aktuellen Grundbuchauszug und die korrekten Grundrisse bereit.
  • Seien Sie sich sicher über die Immobilienbewertung. Für eine erfolgreiche Vermittlung kann es essenziell sein. Wir erstellen Ihnen gerne ein Immobiliengutachten.
  • Seien Sie sich im Klaren über jedwede Mängel der Immobilie beziehungsweise des Grundstücks und informieren Sie den Käufer rechtzeitig darüber. Wird das Unterlassen, kann der Käufer im Nachhinein Schadenersatz verlangen.

Immobilienkaufvertrag: ohne oder mit Notar? 

Ob für den Kaufvertrag ein Notar oder ein Rechtsanwalt nötig ist, kann ganz klar beantwortet werden.

Ja, der Immobilienkaufvertrag muss in jeden Fall von einem Notar oder einer Notarin öffentlich bei einem Bezirksgericht beglaubigt werden. Für die Aufsetzung des Vertrages ist grundsätzlich kein Rechtsanwalt oder Notar nötig, es wird aber empfohlen, da ein kompetentes Auge Missverständnissen und Streitigkeiten vorbeugt. Mit unserem digitalen Kaufvertragsservice in Kooperation mit Advoodle können Sie die Transaktion Ihres Objektes ganz unkompliziert online abwickeln – Rechtsberater stehen Ihnen während des Prozesses jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Immobilienkaufvertrag Kosten 

Zum Kaufpreis der Immobilie fallen noch zusätzliche Gebühren an, auf die oft vergessen wird. Seien es Vertragsgebühren, Sanierungsgebühren oder Grundbuchsgebühren. In einem aufschlussreichen Artikel über diese Nebenkosten haben wir alle Kosten, die beim Immobilienkauf und Verkauf anfallen, für Sie übersichtlich aufgeschlüsselt.

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