Bürgschaft: Darauf sollten Sie achten

 

Sie möchten sich ein Haus kaufen, doch die Bank gewährt Ihnen aufgrund mangelnder Sicherheiten keinen Kredit? Oder wollen Sie Pluspunkte bei potenziellen Vermietern sammeln? Eine Bürgschaft – zum Beispiel durch die Eltern – kann es möglich machen.

Sind aber Sie diejenige Person, die nach der Übernahme einer Bürgschaft gefragt wird, sollten Sie sich das gut überlegen, bevor Sie Ihre Unterschrift setzen. In folgendem Artikel zeigen wir Ihnen unter anderem, was man genau unter einer Bürgschaft versteht, welche Arten es gibt und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um ein geeigneter Bürge zu sein.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Bürgschaft?
  2. Bürgschaft: Verschiedene Arten
  3. Bürgschaft für eine Wohnung
  4. Voraussetzungen für eine Bürgschaft
  5. Das sollten Sie vor der Übernahme einer Bürgschaft bedenken

 

 

Was ist eine Bürgschaft?

Die Antwort auf die Frage „Was ist eine Bürgschaft?“ ist grundsätzlich eine ganz einfache: Eine Bürgschaft ist die Haftung für eine Schuld durch Dritte. Das bedeutet, dass ein Bürge sich dazu verpflichtet, offene Forderungen eines Gläubigers zu bezahlen, wenn der Schuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt. Als Bürge bezahlen Sie daher für die Person, für die Sie bürgen, falls diese nicht zahlen kann.

Im Vorfeld wird durch die Bank geprüft, ob die entsprechende Zahlungsfähigkeit seitens des Schuldners besteht. Anschließend wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, welcher zwischen Schuldner, Gläubiger und Bürgen geschlossen wird. Je nach Vereinbarung ist die Bürgschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zur Tilgung der Schuld gültig. Wenn der Hauptschuldner nachweisen kann, dass er die Forderungen nachhaltig bedienen kann, besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung der Bürgschaft.

 

Die Bürgschaft: Verschiedene Arten

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, sollten Sie die verschiedenen Arten einer Bürgschaft kennen. So können Sie Ihre Verpflichtungen, welche mit einer Bürgschaft einhergehen, besser abschätzen.

Gewöhnliche oder normale Bürgschaft

Die gewöhnliche Bürgschaft ist eine Art, welche in der Praxis nur selten angewendet wird. Dabei kann der Bürge erst dann für die Tilgung der Schulden herangezogen werden, wenn der Gläubiger den Schuldner bereits außergerichtlich und gerichtlich gemahnt hat. Zwischen der Mahnung und dem tatsächlichen Heranziehen des Bürgen muss eine angemessene Frist eingehalten werden.

Bürge und Zahler (Solidarbürgschaft)

Die von Banken meistgenutzte Haftungsform für Kredite ist die des Bürgen und Zahlers. Hierbei kann der Gläubiger den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, wenn der Schuldner seine Raten nicht bezahlt. Diese Art der Bürgschaft ist für den Bürgen besonders schwerwiegend, da er als ungeteilter Mitschuldner für die gesamte Schuld haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft zählt bei der Bürgschaft und dessen Arten zu den mildesten. Hier muss der Gläubiger zuvor alle zumutbaren Schritte gehen, um die offene Zahlung vom Hauptschuldner zu erhalten. Dazu zählen auch das Einklagen der Schulden oder das Führen einer Exekution.

Gut zu wissen: Eheleute haben, im Falle einer Scheidung, die Möglichkeit, ihre Solidarbürgschaft in eine Ausfallbürgschaft umzuwandeln. Dies muss innerhalb eines Jahres nach der Scheidung bei Gericht beantragt werden.

Sonderarten

Je nachdem, welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, können außerdem zwei Sonderarten der Bürgschaft bestehen. Bei der befristeten Bürgschaft erlischt diese nach Ablauf einer festgelegten Frist. Mit einer Höchstbetragsbürgschaft wird die Haftung des Bürgen mit einem maximalen Höchstbetrag begrenzt.

 

Bürgschaft für eine Wohnung

Gerade bei jüngeren Mietern kommt es oft vor, dass die eigene Bonität für den Vermieter nicht ausreicht. In diesem Fall kann eine Mietbürgschaft der Eltern die Entscheidung des Vermieters positiv beeinflussen.

Die Bürgschaft für eine Wohnung kann sich sowohl auf die Miete und die Betriebskosten als auch auf Schäden beziehen, die durch den Mieter entstanden sind. Bezahlt der Mieter die Monatsmieten und die Nebenkosten nicht, oder macht in der Wohnung etwas kaputt, was über die normale Abnutzung hinausgeht, müssen die Bürgen dafür aufkommen.

So hat die Bürgschaft für eine Wohnung eine ähnliche Funktion wie die Mietkaution. Sie dient dem Vermieter als Absicherung gegen verschiedenste Ansprüche aus dem Mietvertrag. Oft bieten Interessenten dem Vermieter beides an, um Ihm gegenüber Pluspunkte zu sammeln. Eine weitere Absicherung stellt das Wohnungsübergabeprotokoll dar, welches beide Parteien vor ungerechtfertigten Forderungen schützt.

 

Tipp: Lassen Sie Ihre Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzen und streichen Sie Klauseln, welche eine Verlängerung der Bürgschaft durch Stillschweigen ermöglichen.

Mit diesen Infos wissen Sie nun, was bei einer Bürgschaft auf Sie zukommen könnte. Und damit verfügen Sie über eine gute Basis, um sich entweder für oder gegen eine potenzielle Bürgschaft zu entscheiden.

 

Voraussetzungen für eine Bürgschaft

Sie sind im Begriff eine Bürgschaft zu übernehmen, sind sich aber nicht ganz sicher, ob Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen? Folgende Punkte sollten Sie als Grundvoraussetzung sehen:

  • Vertrag in Schriftform: Eine Bürgschaft ist nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form vereinbart wurde. Dabei sind in jedem Fall die Unterschriften von Gläubiger, Schuldner und Bürge erforderlich.
  • Volljährigkeit des Bürgen: Der Gläubiger kann den Bürgen nur dann akzeptieren, wenn dieser volljährig ist.
  • Bonität des Bürgen: Der potenzielle Bürge muss ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können, welches hoch genug ist, um die offenen Forderungen tatsächlich zurückzahlen zu können.
  • Vertrauen: Eine der grundlegendsten Voraussetzungen für eine Bürgschaft ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Bürgen.

 

Das sollten Sie vor der Übernahme einer Bürgschaft bedenken

Wie Sie gesehen haben, ist die Übernahme einer Bürgschaft für eine Wohnung oder sogar einen Kredit eine ernst zu nehmende Angelegenheit. Daher sollten Sie sich dieses Vorhaben zuerst gut durch den Kopf gehen lassen und sich dabei folgende Fragen stellen:

  • Hege ich selbst noch Kreditwünsche?
  • Kann ich mir den finanziellen Verlust aus der Verpflichtung als Bürge auch ohne Probleme leisten?
  • Vertraue ich dem Schuldner?

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