Nach langem Warten ist es nun beschlossen: Ab Juli 2023 gibt es für die Maklerprovision in Österreich ein neues Gesetz: Nur wer einen Makler oder eine Maklerin für die Wohnungsvermietung beauftragt, muss die Maklerprovision bezahlen. Verantwortlich für diese Neuregelung ist das sogenannte Bestellerprinzip. In Österreich soll damit die anfallende Maklerprovision nach Bestellerprinzip komplett von den Erstauftraggebenden getragen werden. Was diese Neuregelung genau bedeutet und welche Auswirkungen das Gesetz für Mieter:innen und Vermieter:innen hat, erfahren Sie hier.
Das Bestellerprinzip in Österreich sieht vor, dass ausschließlich diejenige Person, die einen Makler oder eine Maklerin für eine Immobilienvermietung beauftragt, die Maklerprovision zu tragen hat. Konkret bedeutet das: Laut neuem österreichischem Bestellerprinzip ist die Immobilienvermittlung bei Vermietung von den Erstauftraggebenden zu bezahlen. Das neue Gesetz zur Maklerprovision in Österreich tritt mit Juli 2023 in Kraft.
Die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich betrifft Mietende wie jene Personen, die eine Immobilie vermieten wollen. Die Maklerprovision muss laut Bestellerprinzip von den Erstauftraggebenden übernommen werden. Das heißt, Mietende sind nicht mehr dazu verpflichtet, eine Maklerprovision zu zahlen, wenn sie nicht selbst Immobilienmakler:innen beauftragt haben. Das heißt aber auch im Umkehrschluss: Sollten Mieter:innen einen Immobilienmakler oder eine Immobilienmaklerin mit der Wohnungssuche beauftragen, haben sie im Erfolgsfall ebenso die Maklerprovision zu tragen – vorausgesetzt, die angebotene Immobilie wurde zuvor nicht von einer anderen Fachkraft (beispielsweise für eine:n Vermieter:in) vermarktet.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip in Österreich ausgeschlossen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und dafür einen Immobilienmakler oder eine Immobilienmaklerin beauftragen, werden die Kosten für das Service auch von der Kaufpartei getragen.
Das neue Gesetz zur Maklerprovision besagt: Wenn Sie mithilfe von Immobilienmakler:innen eine Immobilie vermieten möchten, müssen Sie die Maklergebühren ab Juli 2023 allein tragen – oder die Suche nach passenden Mieter:innen selbst in die Hand nehmen.
Eines ist klar: Das neue Gesetz zur Maklerprovision laut Bestellerprinzip bringt für Vermieter:innen wie Mieter:innen eine neue Situation und führt zu signifikanten Veränderungen in der Immobilienbranche. Sie benötigen weitere Informationen zum Bestellerprinzip oder haben Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf oder Immobilienvermietung? Dann kontaktieren Sie uns noch heute. Wir von s REAL unterstützen Sie gerne.
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