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Angestrebte bauliche Gestaltung/Merkmale:
ZONE 1 - kleinvolumige, solitäre, lockere Bebauung:
– Offene und halboffene Bebauungsweise; im Fall der halboffenen Bebauung ist an die in
der Umgebung vorrangig angebaute seitliche Grundstücksgrenze anzubauen.
Bei entsprechendem Baubestand ist im Fall der halboffenen Bebauungsweise das Abrücken der
Hauptgebäude von der seitlichen Grundgrenze möglich.
– Zwingende Baulinien in einem Abstand von 3,0 bis 5,0 m von der Straßenfluchtlinie
(mögliche Ausnahmen unter Berücksichtigung des Baubestands und in Verbindung mit
untergeordneten Erschließungswegen; daher bspw. zum Teil nicht zwingende Baulinien)
– Einschränkungen betr. Baulichkeiten im Vorgarten: Abrücken überdachter Stellplätze von
der Straße um mind. 1,5 m
– Min. 50 % des Vorgartens sind als gärtnerisch ausgestaltete Grünflächen umzusetzen, div.
Zufahrten sind wasserdurchlässig auszuführen.
– Keine Festlegung von hinteren Baulinien
– Geschoßanzahl bis max. zwei Vollgeschoße; Dach-/Sattelgeschoße über dem zweiten Vollgeschoß sind zulässig.
– Gebäudehöhe für Hauptgebäude bis max. 7,5 m, Firsthöhe bis max. 9,5 m
– Bemessung der Gebäude- und Firsthöhe für Hauptgebäude von der Straße oder gem. § 2
Abs. 11 Bgld. BauG 1997 i.d.g.F.; die Gebäude- und Firsthöhe darf an keiner Stelle mehr als
1,5 m, gemessen vom bestehenden Gelände, überschritten werden
– Festlegung eines Lichtraums und damit Einschränkung der Gebäudehöhe an der seitlichen
Grundstücksgrenze (ab einer Höhe von 5,0 m) mit Möglichkeit der Überschreitung des
äußeren Rahmens (in Summe max. 15 m²)
– Festlegung der Gebäude- und Firsthöhen für Nebengebäude
– Abweichende Bemessung der Gebäude- und Firsthöhe für Nebengebäude (angepasst an
die Geländesituation)
– Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdächer mit einer Dachneigung bis max. 45° (bei
Hauptgebäuden, unabhängig von der Geschoßanzahl)
– Festlegungen zu Gaupen, Loggien und Erkern
– Dachdeckungsmaterialien in roten, braunen, grauen und dunkelgrauen Farben
– Farbgebung der Gebäude in weiß und natürlichen, gedeckten, hellen Farben
– Bebauungsdichte gem. Tabelle der Bebaubarkeit des Bauzonenplans (somit max. 35 %)
– Anteil unbebauter und unversiegelter Flächen gegenüber der Tabelle der Bebaubarkeit des
Bauzonenplans erhöht (mind. 50 % anstatt 30 %)
– Mindestbauplatzgröße gem. Tabelle der Bebaubarkeit des Bauzonenplans
– Wohneinheiten pro Bauplatz gem. Tabelle der Bebaubarkeit des Bauzonenplans
– Div. weitere Vorgaben der Baubehörde (bspw. Vorgaben der Stellplatzanzahl gem.
Stellplatz-Richtlinie oder betr. Niederschlagswässer, welche nach Möglichkeit auf
Eigengrund zur Versickerung zu bringen sind)
ZONE 2
„In dieser Zone soll eine qualitätsvolle Bebauungsstruktur mit etwas höherer Dichte als in Zone 1
[kleinvolumige, solitäre, lockere Beabuung, d. Verf.] sichergestellt werden. “ (Bauzonenplan Eisenstadt 2022, S. 4)
Angestrebte bauliche Gestaltung/Merkmale gem. Zone 1, unter Berücksichtigung folgender Abweichungen:
– Bebauungsdichte gem. Tabelle der Bebaubarkeit des Bauzonenplans (somit max. 40 %)
– Anteil unbebauter und unversiegelter Flächen gegenüber der Tabelle der Bebaubarkeit des
Bauzonenplans erhöht (mind. 40 % anstatt 25 %).
Bei Interesse können alle maßgebenden Plandokumente bzw. Bebauungsvorschriften übermittelt werden.
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